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   VG Greifswald, 19.05.2016 - 3 A 438/14   

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VG Greifswald, 19.05.2016 - 3 A 438/14 (https://dejure.org/2016,13868)
VG Greifswald, Entscheidung vom 19.05.2016 - 3 A 438/14 (https://dejure.org/2016,13868)
VG Greifswald, Entscheidung vom 19. Mai 2016 - 3 A 438/14 (https://dejure.org/2016,13868)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08

    Festsetzung von Abgaben zum Vorteilsausgleich nur zeitlich begrenzt zulässig

    Auszug aus VG Greifswald, 19.05.2016 - 3 A 438/14
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08 -, juris) schützt das Rechtsstaatsprinzip in seiner Ausprägung als Gebot der Belastungsgleichheit und Belastungsvorhersehbarkeit davor, dass lange zurückliegende, in tatsächlicher Hinsicht abgeschlossene Vorgänge unbegrenzt zur Anknüpfung neuer Lasten herangezogen werden können.
  • BVerwG, 13.12.1985 - 8 C 66.84

    Änderung des Ausbauprogramms - Gehweg - Herstellung der Anlage - Teilanlage -

    Auszug aus VG Greifswald, 19.05.2016 - 3 A 438/14
    Die Anlage muss vielmehr gemeingebräuchlich sein, d.h. sie muss rechtlich - privatrechtlicher Verfügungsmacht entzogen - dem allgemeinen Gebrauch dienen (BVerwG, Urt. v. 13.12.1985 - 8 C 66.84 -, DVBl. 1986, 93).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.04.2014 - 1 L 142/13

    Ausbaubeiträge

    Auszug aus VG Greifswald, 19.05.2016 - 3 A 438/14
    Verwirkung ist ein im Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242) wurzelnder Vorgang der Rechtsvernichtung, dass ein Recht nicht mehr ausgeübt werden darf, wenn seit der Möglichkeit der Geltendmachung längere Zeit verstrichen ist und besondere Umstände hinzutreten, die die verspätete Geltendmachung des Rechts als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen (OVG Greifswald, Urt. v. 01.04.2014 - 1 L 142/13 - juris Rn. 57).
  • BVerwG, 27.04.2006 - 3 C 23.05

    Rücknahme eines rechtswidrigen Vermögenszuordnungsbescheides; Rücknahme eines

    Auszug aus VG Greifswald, 19.05.2016 - 3 A 438/14
    Die fehlende Selbstständigkeit von Teilflächen eines Vermögensgegenstandes schließt ihre Zuordnung jedoch nicht aus, wenn die Realteilung des Buchgrundstücks ohne gravierende praktische Probleme möglich ist (BVerwG, Urt. v. 07.10.2004 - 3 C 43.03 -, juris Rn. 14 ff.; Urt. v. 27.04.2006 - 3 C 23.05 -, juris; anders noch BVerwG, Beschl. v. 12.12.1995 - 7 B 428.95 -, juris Rn. 3).
  • BVerwG, 30.01.2013 - 9 C 1.12

    Sprungrevision; Erschließungsanlage; Vorteilsprinzip; Beitragsgerechtigkeit;

    Auszug aus VG Greifswald, 19.05.2016 - 3 A 438/14
    Auf die eventuell späteren Zeitpunkte des Entstehens der sachlichen Beitragspflichten für diese Erschließungsanlagen, also den B.-Weg, den R.-Weg, den K.-Weg und die G.-Straße (vgl. zu diesem Gesichtspunkt: BVerwG, Urt. v. 30.01.2013 - 9 C 1.12 -, juris Rn. 24 m.w.N.) kommt es nicht an, weil die Gemeinde A-Stadt von der Bildung einer Erschließungseinheit i.S.d. § 130 Abs. 2 Satz 3 BauGB abgesehen hat und nach den Feststellungen in dem bereits benannten Urteil vom 3. November 1999 (S. 16 ff. des Entscheidungsumdrucks) auch keine Pflicht zur Bildung einer Erschließungseinheit besteht.
  • VGH Hessen, 10.06.2014 - 5 A 337/13

    Straßenausbaubeitrag

    Auszug aus VG Greifswald, 19.05.2016 - 3 A 438/14
    Die Aufhebung der straßenrechtlichen Widmung durch Allgemeinverfügung vom 31. Januar 2003 ändert hieran nichts, denn die einmal entstandene sachliche Beitragspflicht kann nicht durch die nachträgliche Veränderung von anspruchsbegründenden Umständen wieder beseitigt werden (vgl. VGH Kassel, Urt. v. 10.06.2014 - 5 A 337/13 -, juris Rn. 31 zur Aufhebung der Beitragssatzung nach Entstehung der sachlichen Beitragspflicht).
  • BVerwG, 07.10.2004 - 3 C 43.03

    Buchgrundstück; Realteilung; Teilfläche; Mischnutzung; überwiegende Nutzung;

    Auszug aus VG Greifswald, 19.05.2016 - 3 A 438/14
    Die fehlende Selbstständigkeit von Teilflächen eines Vermögensgegenstandes schließt ihre Zuordnung jedoch nicht aus, wenn die Realteilung des Buchgrundstücks ohne gravierende praktische Probleme möglich ist (BVerwG, Urt. v. 07.10.2004 - 3 C 43.03 -, juris Rn. 14 ff.; Urt. v. 27.04.2006 - 3 C 23.05 -, juris; anders noch BVerwG, Beschl. v. 12.12.1995 - 7 B 428.95 -, juris Rn. 3).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2010 - 9 S 29.10

    Änderung der tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse bei Anforderung von

    Auszug aus VG Greifswald, 19.05.2016 - 3 A 438/14
    Denn die Bindung an den Streitgegenstand begrenzt auch die Reichweite der Rechtskraft.Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage im Falle der Anfechtungsklage gegen einen beitragsrechtlichen Vorausleistungsbescheid ist der Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides (OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 22.11.2010 - 9 S 29.10 - juris; VG Magdeburg, Beschl. v. 10.05.2010 - 9 B 435/09 - juris [zum Anschlussbeitragsrecht]; VG Greifswald, Urt. v. 26.07.2012 - 3 A 229/09 - juris, Rn 19 [zum Straßenausbaubeitragsrecht]).
  • VG Magdeburg, 10.05.2010 - 9 B 435/09

    Vorausleistung auf Anschlussbeitrag; Eigentümerwechsel im Widerspruchsverfahren;

    Auszug aus VG Greifswald, 19.05.2016 - 3 A 438/14
    Denn die Bindung an den Streitgegenstand begrenzt auch die Reichweite der Rechtskraft.Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage im Falle der Anfechtungsklage gegen einen beitragsrechtlichen Vorausleistungsbescheid ist der Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides (OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 22.11.2010 - 9 S 29.10 - juris; VG Magdeburg, Beschl. v. 10.05.2010 - 9 B 435/09 - juris [zum Anschlussbeitragsrecht]; VG Greifswald, Urt. v. 26.07.2012 - 3 A 229/09 - juris, Rn 19 [zum Straßenausbaubeitragsrecht]).
  • VG Greifswald, 26.07.2012 - 3 A 229/09

    Straßenbaubeitrag: Anfechtung eines Vorausleistungsbescheides; Notwegerecht

    Auszug aus VG Greifswald, 19.05.2016 - 3 A 438/14
    Denn die Bindung an den Streitgegenstand begrenzt auch die Reichweite der Rechtskraft.Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage im Falle der Anfechtungsklage gegen einen beitragsrechtlichen Vorausleistungsbescheid ist der Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides (OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 22.11.2010 - 9 S 29.10 - juris; VG Magdeburg, Beschl. v. 10.05.2010 - 9 B 435/09 - juris [zum Anschlussbeitragsrecht]; VG Greifswald, Urt. v. 26.07.2012 - 3 A 229/09 - juris, Rn 19 [zum Straßenausbaubeitragsrecht]).
  • BVerwG, 07.12.1995 - 7 B 428.95

    Verfahrensrüge wegen unzureichender Sachaufklärung - Anforderungen an die

  • VG Berlin, 10.12.1997 - 15 A 20.94

    Fragliche Bindungswirkung der Erklärung des Rechtsvorgängers gegenüber der

  • VG Greifswald, 31.05.2012 - 3 A 495/10

    Erhebung eines Straßenbaubeitrags bei Anwendbarkeit des

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.12.2000 - 1 L 9/00
  • VG Greifswald, 08.08.2019 - 3 A 432/19

    Anschlussbeitrag für Schmutz- und Niederschlagswasser für mehrere Grundstücke

    Die einmal entstandene sachliche Beitragspflicht kann nicht durch die nachträgliche Veränderung von anspruchsbegründenden Umständen wieder beseitigt werden (vgl. VGH Kassel, Urt. v. 10.06.2014 - 5 A 337/13 -, juris Rn. 31 zur nachträgliche Aufhebung der Beitragssatzung; VG Greifswald, Urt. v. 19.05.2016 - 3 A 438/14 -, juris Rn. 42 zur nachträgliche Aufhebung der straßenrechtlichen Widmung).
  • VG Greifswald, 22.05.2018 - 3 A 812/15

    Erschließungsbeiträge für ein noch nicht fertiggestelltes Teilstück der

    Dies unterscheidet den vorliegenden Fall von dem Sachverhalt, der zur Annahme einer Verwirkung des Rechts zur Beitragserhebung in Bezug auf die Grabitzer Straße in A-Stadt geführt hat (vgl. VG Greifswald, Urt. v. 19.05.2016 - 3 A 438/14 -, juris Rn. 49).
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